Fachgutachten
Die Art des Fachgutachtens richtet sich nach dem Genehmigungs- beziehungsweise Planverfahren (zum Beispiel Verfahren nach BImSchG oder Bauleitplanverfahren), kommunalen Leitlinien (zum Beispiel Erfordernis eines Grünordnungsplanes) sowie nach den verfahrensrelevanten Umweltbelangen (zum Beispiel Betroffenheit eines Natura 2000-Gebietes). Gerne berate ich Sie, welches Fachgutachten für Ihr Vorhaben notwendig ist.
Zu meinem Tätigkeitsschwerpunkt gehört die Erstellung folgender Fachgutachten:
- UVP-Vorprüfungen
- Umweltprüfungen für Bauleitpläne (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan)
- Landschaftspflegerische Begleitpläne
- Eingriffsbilanzierungen
- Ausgleichsbilanzierungen
- Grünordnungspläne
- Artenschutzrechtliche Fachbeiträge
- FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen
Weitere Leistungen
Franziska Lohmann
Ich berate öffentliche und private Auftraggeber in naturschutzrechtlichen Fragen für ihr Plan- oder Bauvorhaben und erstelle nötige Fachgutachten für Naturschutz und Landschaftspflege, die in Plan- beziehungsweise Genehmigungsverfahren einzureichen sind.