Fachgutachten

Die Art des Fachgutachtens richtet sich nach dem Genehmigungs- beziehungsweise Planverfahren (zum Beispiel Verfahren nach BImSchG oder Bauleitplanverfahren), kommunalen Leitlinien (zum Beispiel Erfordernis eines Grünordnungsplanes) sowie nach den verfahrensrelevanten Umweltbelangen (zum Beispiel Betroffenheit eines Natura 2000-Gebietes). Gerne berate ich Sie, welches Fachgutachten für Ihr Vorhaben notwendig ist.

Zu meinem Tätigkeitsschwerpunkt gehört die Erstellung folgender Fachgutachten: 

  • UVP-Vorprüfungen
  • Umweltprüfungen für Bauleitpläne (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan)
  • Landschaftspflegerische Begleitpläne 
  • Eingriffsbilanzierungen
  • Ausgleichsbilanzierungen
  • Grünordnungspläne
  • Artenschutzrechtliche Fachbeiträge
  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen
Die Entwicklung eines Wohngebietes im Außenbereich ist ein typisches städtebauliches Entwicklungsziel in Bauleitplanverfahren. Die dazugehörige Umweltprüfung ist obligatorisch.
Landschaftspflegerische Begleitpläne können zum Beispiel in den Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Windparks erforderlich werden.

Weitere Leistungen

Franziska Lohmann

Ich berate öffentliche und private Auftraggeber in naturschutzrechtlichen Fragen für ihr Plan- oder Bauvorhaben und erstelle nötige Fachgutachten für Naturschutz und Landschaftspflege, die in Plan- beziehungsweise Genehmigungsverfahren einzureichen sind.